Thomas Häfner Thomas Häfner

Rechtsanwalt I Strafverteidiger Thomas Häfner in Freiburg im Breisgau

Ihr Spezialist für Strafrecht

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen, ihre Wohnung wurde durchsucht oder Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Als erfahrener Strafrechts-Stratege kann ich Ihnen bei folgenden Vorwürfen sofort helfen:

  • Kapitalverbrechen/Mord/Totschlag

  • Sexualdelikte/Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

  • Betrug/Diebstahl/Hehlerei

  • Betäubungsmittel Delikte

  • Körperverletzung/Raub

  • Jugendstrafrecht

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen, ihre Wohnung wurde durchsucht oder Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen unter anderem bei folgenden Vorwürfen sofort helfen.

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  • Jugendstrafrecht

  • Optimale Verteidigungsstrategie
  • Bestmöglicher Mandantenschutz
  • Seit über 20 Jahren Strafverteidiger
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
Rund um die Uhr für Sie erreichbar: (0761) 51 56 96 18
Rund um die Uhr für Sie erreichbar:
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Rechtsanwalt I Strafverteidiger Thomas Häfner in Freiburg im Breisgau

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen, ihre Wohnung wurde durchsucht oder Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Ich helfe Ihnen sofort bei:

  • Kapitalverbrechen/Mord/Totschlag

  • Sexualdelikte/ Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

  • Betrug/Diebstahl/Hehlerei

  • Betäubungsmittel Delikte

  • Jugendstrafrecht

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen, ihre Wohnung wurde durchsucht oder Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen unter anderem bei folgenden Vorwürfen sofort helfen.

  • Kapitalverbrechen/Mord/Totschlag

  • Sexualdelikte/Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

  • Betrug/Diebstahl/Hehlerei

  • Betäubungsmittel Delikte

  • Körperverletzung/Raub

  • Jugendstrafrecht

Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf (auch wenn es schwerfällt) und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir auf. Ich bin jederzeit für Sie erreichbar.

  • Optimale Verteidigungsstrategie
  • Seit über 20 Jahren Strafverteidiger
  • Bestmöglicher Mandantenschutz
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Vergewaltigung BTM Betrug

Meine Schwerpunkte

  • Sexueller Missbrauch/Vergewaltigung

  • Betäubungsmittel Delikte

  • Raub/Erpressung

  • Betrug/Diebstahl

  • Geldwäsche/Hehlerei

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Weitere Bereiche

  • Mord/Totschlag

  • Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

  • Urkundenfälschung

  • Brandstiftung/Sachbeschädigung

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Häufige Fragen im Strafrecht – FAQ für Beschuldigte und Angehörige

1
Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Was soll ich tun?

Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine Angaben zur Sache und führen Sie auch keinen vermeintlich unverbindlichen Smalltalk über den Tatvorwurf. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, soweit ein solcher vorliegt, und prüfen Sie, welche Räume und Gegenstände er erfasst. Kontaktieren Sie möglichst sofort einen Strafverteidiger. Die Beamten müssen allerdings nicht auf dessen Eintreffen warten. Geben Sie keine PIN, Passwörter oder sonstigen Zugangsdaten freiwillig heraus und unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Nach der Durchsuchung können Sie auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder Beschlag genommenen Gegenstände erhalten.

2
Soll ich bei der Polizei aussagen oder mich selbst erklären?

Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zur Sache zu schweigen. Dieses Schweigen darf Ihnen grundsätzlich nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich kaum beurteilen, welche Tatsachen oder Beweismittel bereits bekannt sind. Deshalb ist es in aller Regel sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und eine Einlassung erst nach Akteneinsicht zu entscheiden.

3
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten. Muss ich hingehen?

Einer bloßen polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht Folge leisten. Anders kann es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein. Gehen Sie nicht allein zur Polizei, um ein vermeintliches Missverständnis aufzuklären. Sinnvoll ist regelmäßig, zunächst zu schweigen, die Vorladung prüfen zu lassen und über einen Verteidiger Akteneinsicht zu beantragen.

4
Ab wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Je früher, desto besser. Im Ermittlungsverfahren werden häufig die entscheidenden Weichen gestellt. Ein Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage bewerten und entscheiden, ob geschwiegen, schriftlich Stellung genommen oder auf eine Einstellung hingewirkt werden sollte. Eine frühzeitige Verteidigung kann außerdem verhindern, dass durch unbedachte Aussagen vermeidbare Nachteile entstehen.

5
Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens, dem Aktenumfang, dem erforderlichen Zeitaufwand und der Schwierigkeit des Falls. Die Vergütung kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung erfolgen. Eine seriöse Kosteneinschätzung setzt voraus, dass Vorwurf und Verfahrensstand bekannt sind.

6
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird nicht allein deshalb bestellt, weil ein Beschuldigter wenig Geld hat. Maßgeblich ist, ob ein Fall notwendiger Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt. Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Verbrechen vorgeworfen wird, Untersuchungshaft vollstreckt wird, die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht, Oberlandesgericht oder Schöffengericht zu erwarten ist oder die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist. Die Voraussetzungen sollten im Einzelfall frühzeitig geprüft werden.

7
Mein Angehöriger wurde festgenommen oder sitzt in Untersuchungshaft. Was passiert jetzt?

Wird ein Haftbefehl vollstreckt, muss der Beschuldigte grundsätzlich unverzüglich einem Richter vorgeführt werden; spätestens am Tag nach der Festnahme muss eine richterliche Vorführung sichergestellt sein. Danach ist zu prüfen, ob Haftprüfung oder Haftbeschwerde sinnvoll sind und ob der Haftbefehl aufgehoben oder gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden kann. In Haftsachen ist eine schnelle Verteidigerkontaktaufnahme besonders wichtig.

8
Muss ich der Polizei die PIN meines Handys oder mein Passwort nennen?

PIN-Codes, Passwörter und sonstige Zugangsdaten müssen Sie grundsätzlich nicht freiwillig offenlegen. Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken. Bei biometrischen Entsperrmethoden ist die Lage differenzierter: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein zwangsweises Auflegen des Fingers auf einen Fingerabdrucksensor unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann. Gerade bei beschlagnahmten Mobiltelefonen sollte daher keine freiwillige Mitwirkung erfolgen, bevor die Rechtslage im konkreten Fall geprüft wurde.

9
Was mache ich, wenn Beamte mich während einer Hausdurchsuchung befragen?

Beantworten Sie keine Fragen zur Sache. Auch beiläufige Gespräche können später als belastende Angaben dokumentiert werden. Bleiben Sie höflich und erklären Sie klar, dass Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger keine Angaben machen. Soweit möglich, notieren Sie Ablauf, Uhrzeiten, beteiligte Beamte und mitgenommene Gegenstände.

10
Erfahren mein Arbeitgeber, meine Familie oder die Öffentlichkeit von einem Ermittlungsverfahren?

Ermittlungsverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich. Trotzdem kann nicht garantiert werden, dass Dritte nichts erfahren. Kenntnis kann etwa durch Durchsuchungen, Zeugenvernehmungen, dienst- oder berufsrechtliche Mitteilungen oder eine spätere öffentliche Hauptverhandlung entstehen. Ob besondere Mitteilungspflichten bestehen, hängt unter anderem vom Beruf und vom Tatvorwurf ab. Eine diskrete Verfahrensführung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Verteidigungsstrategie

11
Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Was muss ich jetzt beachten?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Strafbefehlsverfahren ohne vorherige Hauptverhandlung. Häufig wird eine Geldstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem rechtskräftigen Urteil gleich. Wegen der kurzen Frist sollte ein Strafbefehl sofort anwaltlich geprüft werden.

12
Die Polizei hat mein Handy oder meinen Laptop beschlagnahmt. Wann bekomme ich die Geräte zurück?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Dauer hängt insbesondere vom Ermittlungsumfang, von der technischen Auswertung und davon ab, ob die Geräte weiterhin als Beweismittel benötigt werden. Wichtig: Die gerichtliche Entscheidung über eine Beschlagnahme kann der Betroffene nach § 98 Abs. 2 StPO grundsätzlich jederzeit beantragen. In geeigneten Fällen kann außerdem auf eine priorisierte Auswertung, Herausgabe oder auf die Fertigung einer Datenkopie hingewirkt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungsgeschwindigkeit oder auf eine Datenkopie besteht jedoch nicht in jedem Fall.

13
Bin ich nach einer Verurteilung automatisch „vorbestraft“?

Der Begriff „vorbestraft“ wird im Alltag häufig mit einem Eintrag im Führungszeugnis gleichgesetzt. Rechtlich muss genauer unterschieden werden. Nicht jede Verurteilung, die im Bundeszentralregister eingetragen wird, erscheint auch im Führungszeugnis. Unter den Voraussetzungen des § 32 BZRG werden insbesondere bestimmte erstmalige Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis drei Monate nicht in das gewöhnliche Führungszeugnis aufgenommen. Ob berufliche Folgen drohen, hängt daneben stark vom Beruf und von möglichen besonderen Mitteilungspflichten ab.

14
Muss ich einer DNA-Probe, Fotos oder Fingerabdrücken zustimmen?

Eine freiwillige Zustimmung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Lichtbilder, Fingerabdrücke und vergleichbare erkennungsdienstliche Maßnahmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen den Willen des Beschuldigten angeordnet und durchgeführt werden. Bei der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen (DNA) gelten je nach Zweck unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen. Maßnahmen zur DNA-Analyse für das laufende Verfahren sind von der DNA-Identitätsfeststellung für künftige Strafverfahren zu unterscheiden. Ob eine konkrete Anordnung rechtmäßig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

15
Mein minderjähriges Kind wird einer Straftat beschuldigt. Gelten andere Regeln?

Ja. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Jugendliche sind 14 bis unter 18 Jahre alt. Heranwachsende sind 18 bis unter 21 Jahre alt; auf sie kann unter den Voraussetzungen des § 105 JGG Jugendstrafrecht angewendet werden. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke stärker im Vordergrund als im Erwachsenenstrafrecht. Das eröffnet besondere Reaktions- und Einstellungsmöglichkeiten, verlangt aber zugleich eine auf Alter, Reife und persönliche Situation abgestimmte Verteidigung.

16
Ich habe bereits einen Anwalt, bin aber unzufrieden. Kann ich wechseln?

Bei einem Wahlverteidiger besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl, sodass ein Wechsel auch während des laufenden Verfahrens möglich ist. Bei einem bereits gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger gelten dagegen besondere gesetzliche Voraussetzungen für einen Wechsel. Zudem führt ein kurzfristiger Anwaltswechsel nicht automatisch dazu, dass ein bereits bestimmter Hauptverhandlungstermin verlegt wird. Deshalb sollte ein Wechsel frühzeitig und strategisch geplant werden.

Häufige Fragen im Strafrecht

FAQ für Beschuldigte und Angehörige

Auszug von Bewertungen

Verifizierte Bewertung
Hallo Herr Häfner Ich und mein Sohn bedanken uns herzlich bei ihnen sie haben uns mega geholfen bei dem Strafverfahren und waren mega zufrieden wir empfehlen sie auf jeden Fall weiter. MFG Familie Ebert
Verifizierte Bewertung
Ich bin mit der Arbeit von Rechtsanwalt Häfner absolut und vollkommen zufrieden. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss meines Anliegens fühlte ich mich bestens betreut. Herr Häfner glänzt nicht nur durch eine herausragende Fachkompetenz, sondern auch durch ein hohes Maß an Empathie, Zuverlässigkeit und eine klare, verständliche Kommunikation. ​Man merkt sofort, dass man hier als Mandant im Mittelpunkt steht. Sollte ich wieder rechtlichen Beistand benötigen, wird Rechtsanwalt Häfner ganz sicher meine erste Wahl sein. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Verifizierte Bewertung
Rechtsanwalt Häfner hat mich aus einer der denkbar schlechtesten Situation gerettet in der man bei einem Betäubungsmittel Verfahren stecken kann als Anwalt und als Mandant. Es ging um Bewaffneten Handeltreiben die gefundenen Waffen waren zudem noch illegal. Es wurden unterschiedliche Betäubungsmittel gefunden in unterschiedlichen Mengen. Zudem waren noch 6 Pflanzen in ein Zelt. Keine Ahnung wie es Rechtsanwalt Häfner geschafft hat aber das Betäubungsmittel Verfahren wurde eingestellt. Eine unglaubliche Leistung mir fehlen die Worte vielen Dank für Ihren Einsatz. Auch dafür das sie sich so viel Zeit genommen haben für mich das machen nicht viele Anwälte heutzutage. Danke das ihr Mandant sein durfte und für ihr Engagement.

Hinweis: Ich zeige alle meine Google-Rezensionen ungefiltert und in der Originalversion an und habe noch nie eine Bewertung zur Löschung gemeldet.

Ein Mann in Anzug sitzt an einem Schreibtisch im Büro, hält Papiere in der Hand und schaut ernst in die Kamera.
Thomas Häfner
Rechtsanwalt I Strafverteidiger

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Legen Sie Ihre Verteidigung in meine Hände, wenn Sie eine professionelle Strafverteidigung und das bestmögliche Ergebnis im Strafverfahren erzielen wollen. ThreeBestRated hat mich als einen der 3 besten Strafverteidiger in Freiburg ausgezeichnet.

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Fachliche Expertise

Als erfahrener und umsichtiger Strafrechtsexperte verfüge ich über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung und bin stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Gerne berate ich Sie auch auf Englisch oder Spanisch.

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